Was bedeutet Nießbrauchrecht?

von | 18. Aug. 2022 | Immobilienkauf

Beim Immobilienkauf taucht hin und wieder der Begriff Nießbrauchrecht auf. Das wirft bei den meisten Kaufinteressenten viele Fragen auf. Allen voran: Was bedeutet Nießbrauch eigentlich? Was es damit auf sich hat und worin die Vor- und Nachteile liegen, klären wir in unserem FAQ.

Was heißt Niesbrauchrecht?

Grundsätzlich versteht man unter Nießbrauch das unverkäufliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache (z.B. Haus) zu nutzen. Dabei kann das Nießbrauchrecht für eine Immobilie unterschiedlich ausgestaltet sein – das hängt ganz von den individuellen, vertraglichen Regelungen ab. In der Regel hat der Nießbrauchnehmer aber ein lebenslanges und nicht kündbares Wohnrecht.

Diese ganz wesentliche Einschränkung in der Verfügbarkeit der Immobilie macht sich vor allem im Preis bemerkbar. Dieser liegt deutlich unter einer „normal“ nutzbaren Immobilie. Und genau darin liegt das große Plus für Käufer.

Woher kommt der Begriff Nießbrauch?
Der Begriff Nießbrauch erinnert nicht ohne Grund an das Wort „genießen“. Er ist von dem lateinischen Rechtsbegriff „usus fructus“ abgeleitet. Das bedeutet wörtlich „Fruchtgenuss“. Wer ein Nießbrauchrecht an einer Sache hat, genießt also gewisse Vorzüge.

Vor- und Nachteile Nießbrauchrecht

Vorteile für Käufer

  1. Geringerer Kaufpreis – die Einschränkungen, die das Nießbrauchrecht mit sich bringt, schlagen sich im Kaufpreis nieder. So zahlen Sie für eine solche Immobilie weitaus weniger als für eine Vergleichbare ohne Nießbrauchrecht.
  2. Instandhaltung – übernimmt im „normalen“ Rahmen der Nießbrauchnehmer. Die Reparatur eines tropfenden Wasserhahns oder ein frischer Anstrich liegen beispielsweise bei ihm.
Vorteile und Nachteile Nießbrauchrecht
Pro und Kontra Nießbrauchrecht

Nachteile für Käufer

  1. Unbekannter Einzugstermin – Sie wissen in der Regel vorab nicht, wann Sie die Immobilie selbst bewohnen können. Das Nießbrauchrecht endet nämlich meist erst, wenn der Nießbrauchnehmer verstirbt. 
  2. Laufende Kosten – außerordentliche Instandhaltungen (z.B. Heizung, Dach) müssen vom Eigentümer übernommen werden. Auch die Kosten für Versicherungen, Grundsteuer etc. trägt der Eigentümer.
  3. Keine Mieteinnahmen – anders als bei einer klassischen Kapitalanlage zahlt der Nießbrauchnehmer oftmals keine Miete.

Fazit

Obwohl die negativen Punkte auf den ersten Blick überwiegen, ist der geringere Kaufpreis eine echte Chance. Vor allem, wenn Sie das Haus oder die Wohnung ohnehin erst in ein paar Jahren selbst nutzen/vermieten möchten oder es sich genau in Ihrer Wunschlage befindet. Dann kann sich das Warten lohnen.

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Tina Ebermann
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