Bye-bye Bürokratie – Modernisierungsgesetz Bayern

von | 10. Sep. 2024 | Immobilienmarkt, Wohnen & Einrichten

Im Rahmen des „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramms Bayern 2030“ möchte Ministerpräsident Dr. Markus Söder die Bauwirtschaft wieder ankurbeln. Im Kern sollen bürokratische Prozesse im Baurecht vereinfacht und Verfahren beschleunigt werden. Im Juni hat der Ministerrat das erste Modernisierungsgesetz mit rund der Hälfte der angekündigten 100 Maßnahmen auf den Weg gebracht – 30 davon betreffen das Baurecht. Im Herbst sollen die Gesetzesentwürfe verabschiedet werden – spätestens bis zum 1. Januar 2025 sollen sie in Kraft treten. Welche Änderungen es beim Baurecht gibt, erfahren Sie hier.

Erleichterungen im Baurecht

Die Maßnahmen im Modernisierungsgesetz sollen das Baurecht grundlegend vereinfachen. Ziel ist es, Bauvorhaben dadurch zu beschleunigen und Kosten zu sparen. Wegfallender Verwaltungsaufwand soll eine der geplanten Erleichterungen sein – für vieles sollen Bürger keine Baugenehmigung mehr benötigen. Unter anderem für Folgendes:

  • Dachgeschossausbau – örtliche Bauvorschriften können einen Dachgeschossausbau künftig nicht mehr verhindern.
  • Terrassenüberdachungen generell (bisher nur bis 3 m Tiefe)
  • Alle privilegierten Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren
  • Schwimmbecken generell (bisher nur bis 100 m³)
  • nicht überdachte Stellplätze sowie sonstige Lager- und Abstellplätze generell
  • Fahrradabstellanlagen außerhalb von Gebäuden generell (bisher nur bis 50 m²)
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge einschließlich technischer Nebenanlagen generell (bisher nur bis 2,5 m Höhe und 1 m Breite)
  • Instandsetzungsarbeiten
  • Kleinwindkraftanlagen bis 15 m (bisher 10 m)
  • Nutzung von ehemaligen Büroflächen als Wohnraum

Zudem wird es wieder mehr Flexibilität beim Bauen geben, darunter u.a.:

  • Landesweite Stellplatzpflichten soll es nicht mehr geben, diese sind dann Kommunensache. Die Kommune darf aber nur so viele Stellplätze fordern, wie es staatlich geregelt ist oder weniger.
  • Abstandsflächen sollen freier gehandhabt werden.
  • Die Aufstockung von Gebäuden (für mehr Wohnraum) soll erleichtert werden.
  • Beim Bau von Häusern mit mehr als 3 Wohnungen ist der bisher obligatorische Kinderspielplatz keine Pflicht mehr.
  • Die „Grüngestaltungssatzungen“ sollen nicht mehr gelten: der Eigentümer allein darf entscheiden, wie er seinen Garten anlegt bzw. was und wo er pflanzt – das ist nicht mehr Sache des Gemeinderats.
  • Der Mindestabstand von nicht dachparallel installierten Solaranlagen von anderen Gebäudeteilen wird von 1,25 m auf 0,5 m verkürzt. (Schutz vor Feuer)
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Tina Ebermann
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